Glossar
- Due Diligence
- definition:
Im Rahmen von M&A bezeichnet der Begriff Due Diligence die „gebotene Sorgfalt” mit der das Kaufobjekt vom potenziellen Investor als Grundlage der Investmententscheidung analysiert, geprüft und bewertet wird. Hauptbestandteile der Due Diligence sind die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse des Zielunternehmens, die Aufschluss über potenzielle Risikofaktoren sowie Stärken und Schwächen des Unternehmens geben können. Wichtig sind hierbei auch die HR Due Diligence und mit ihr die Cultural Due Diligence, die speziell personelle und kulturelle Riskofaktoren analysieren.
